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Hinweise für Insolvenzverwalter, Heidelberger Leitlinien

 

Ein aus acht großen Insolvenzgerichten in Baden-Württemberg zusammengesetzter Qualitätszirkel hat die nach seinem ursprünglichen Tagungsort benannten "Heidelberger Leitlinien" entwickelt. Damit soll erreicht werden, dass von allen Gerichten möglichst einheitliche Anforderungen an die Qualität des Verwalterhandelns gestellt werden.
Natürlich bleibt es jedem Insolvenzrichter unbenommen, unabhängig darüber zu entscheiden, ob er die "Heidelberger Leitlinien" zur Grundlage seiner Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern machen will.
Den Inhalt der "Heidelberger Leitlinien" können Sie der Datei im PDF-Format entnehmen, die Sie herunterladen können, wenn Sie Download  hier klicken.

Weitere Informationen über das Insolvenzverfahren finden Sie Verweis intern hier.

Weitere Hinweise über die Vorauswahl der Insolvenzverwalter finden Sie Verweis intern hier.

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